Förderung Dritter
Zusätzlich zur Städtebauförderung stehen privaten Eigentümern weitere Antragsmöglichkeiten für Fördermittel zur Verfügung. Unter folgenden Links sind weitergehende Informationen zu finden:
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
Im Rahmen der Wohnraumförderung wurden folgende Vorranggebiete festgesetzt:
Die Festsetzung als Vorranggebiet Wohnen ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Zuwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Wohnraumförderung nach folgenden Richtlinien:
- Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR) vom 03.02.2016
- Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung sowie des Mietwohnungsneubaus vom 23.02.2016 (MietwohnungsbauförderungsR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Fassung der 1. Änderung; durch Runderlass des MIL vom 08.03.2017
KfW Bankengruppe
Förderdatenbank – Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU
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